Notar Dr. Michael BILLETH, öffentlicher Notar

DR. MICHAEL BILLETH
öffentlicher Notar

Leistungen/Fachgebiete
Wir unterstützen Sie kompetent und kosteneffizient bei folgenden Rechtsanliegen:
DIE  ERSTE  RECHTSAUSKUNFT  IST  KOSTENLOS !
Erbrecht / Testamentserrichtung, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Verlassenschaftsverfahren
Testamentserrichtung: Die Verfassung eines Testaments bedarf nicht nur einer bestimmten Form. Es muss sichergestellt sein, dass die Anordnungen eindeutig sind und tatsächlich das bewirken, was der Verfasser des Testaments damit bezweckt. Aus unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen, sich bei der Errichtung eines Testaments vom Notar - als Spezialist in erbrechtlichen Fragen - beraten zu lassen. Gleiches gilt für die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Außerdem gehören zu unseren Leistungen die Verwahrung und die Registrierung von Testamenten im Österreichischen Zentralen Testamentsregister
Verlassenschaftsverfahren: Entweder als zuständiger Gerichtskommissär oder auf Antrag der Parteien übernehmen wir die Vertretung der Erben im Verlassenschaftsverfahren. Auf Ermächtigung aller Erben können wir die Abhandlung auch auf schriftlichem Wege durchführen.
 
 
Liegenschaftsrecht / Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Tausch-, Miet- und Pachtverträge, Grundteilung, Wohnungseigentum, Treuhandschaften, Grundbuchsdurchführungen, Löschungen
Wir errichten Kaufverträge über Liegenschaften, Schenkungs- und Übergabeverträge, Wohnungseigentumsverträge, Verträge für Grundteilungen, Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte und vieles mehr.
Zur unseren Leistungen gehören die Einsichtnahme ins Grundbuch, das Fungieren als Treuhänder für Zahlungen, die Antragstellung zur grundbücherlichen Durchführung (inkl. aller benötigten Dokumente und Genehmigungen), sowie die fachkundige Vertretung der Parteien beim Grundbuchsgericht.
 
 
Familienrecht / Ehe und Partnerschaft, Scheidungsvergleich, Adoption
Ehe und Partnerschaft: Wir beraten Sie über die gesetzliche Situation (Gütertrennung) sowie bei der Errichtung von Ehevereinbarungen. Auch im Bereich der Lebensgemeinschaften gibt es häufig Bedarf an vertraglichen Regelungen, etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung und Erbrecht. Wir helfen beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.
Scheidungsvergleich: Wir beraten objektiv beide Ehepartner, helfen eine Einigung zu erzielen und fassen diese in einem Vergleich zusammen, der dem Scheidungsrichter vorgelegt wird.
Adoption: Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Wir erledigen alle notwendigen Schritte – vom Abfassen des Adoptionsvertrags bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.
 
 
Vorsorgevollmacht, Vertretungsrecht nächster Angehöriger, Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht dient der rechtzeitigen Vorsorge einer künftigen Geschäfts-, Einsichts- oder Urteilsunfähigkeit. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die übertragenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dies gilt auch für den Fall einer zukünftigen Sachwalterschaftbestellung durch das Gericht. Wir helfen beim Verfassen einer solchen Vorsorgevollmacht und führen auf Wunsch die notwendige Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis durch.
Vertretungsrecht nächster Angehöriger: Das Vertretungsrecht nächster Angehöriger ist eine gesetzliche Möglichkeit der Vertretung naher Angehöriger (Bsp: Eltern, Kinder) in Angelegenheiten des Alltages (finanzielle Angelegenheiten, Berechtigung zur Regelung sozialer Angelegenheiten). Wir führen die für die Vertretung notwendige Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis durch.
Patientenverfügung: Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen (Bluttransfusionen, lebensverlängernde Maßnahmen) im Falle schwerer Unfälle oder Krankheiten getroffen werden dürfen. Dieses Dokument bekundet den Willen des Patienten, wenn er selbst nicht mehr zu einer Meinungsäußerung in der Lage ist. Wir beraten über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen beim Verfassen der Patientenverfügung.
 
 
Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsverträge, Firmenbucheingaben
Gesellschaftsverträge: Eine der wichtigsten Aufgaben des Notars ist die Beratung bei der Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften. Bei Gründung einer Gesellschaft kümmern wir uns nicht nur um die Vertragserrichtung, wir sorgen auch für die Meldung an das Finanzamt, veranlassen die Bezahlung von Steuern und Gebühren und beantragen beim zuständigen Handelsgericht die Eintragung in das Firmenbuch.
Firmenbucheingaben: Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften verfassen wir alle erforderlichen Eingaben und erledigen alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch. Zum Beispiel bei Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlauts, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder
-herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.
 
 
Sonstiges / Privaturkunden, wie Schuldscheine und Darlehensverträge, Fortpflanzungsmedizingesetz, Begutachtung bestehender Verträge oder Vertragsentwürfe, sonstige Vertretungstätigkeiten, Beglaubigungen und Beurkundungen
Privaturkunden: Wir verfassen jede Art von Privaturkunden, auch wenn für Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte weder ein Notariatsakt noch eine notarielle Urkunde verlangt wird.

Sonstige Vertretungstätigkeiten: Wir vertreten Privatpersonen oder Unternehmen auch bei Finanzämtern und anderen Verwaltungsbehörden. Beispielsweise bei Gewerbeangelegenhei-ten, Markenregistrierungen, Bauangelegenheiten, Personenstandssachen und Vereins-angelegenheiten.